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Allgemeine Geschäfts Bedingungen
1.0 Geltung der Bedingungen
1.1
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers
unter Hinweis auf sein Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.0 Angebote
2.1
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, daß wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen.
Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.
2.2
Die Auftragserteilung über den Internet-Shop und der Eingang der Bestätigung per E-Mail kommen einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
Auslieferung und Rechnungserteilung kommen einer Auftragsbestätigung gleich.
3.0 Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
3.1
Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit
dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungspunktes; die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, daß hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart
worden ist.
3.2
Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter Vorbehalt, daß wir bezüglich des bestellten
Artikels selbst rechtzeitig und vollständig beliefert werden.
3.3
Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
3.4
Im Falle unseres Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten.
3.5
Fracht- und Versandkosten trägt der Besteller/Kunde. Auch bei Reklamationen. Transportschäden sind dem Verkäufer binnen 24 Stunden nach Erhalt
der Ware anzuzeigen
3.6
Warenrückgabe zur Gutschrift (Kulanzrückgabe) nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von KD-Tuning gestattet. KD-Tuning steht in
diesem Falle ein Anspruch auf Auslagen- und Schadenersatz i.H.v. 20% des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch i.H.v. 13,00 EUR zu. Rücksendungen hat der Käufer in derartigen Fällen auf eigene Kosten und auf eigene
Gefahr vorzunehmen. Die Kulanzrückgabe kommt nur in Betracht, wenn die zurückzugebende Ware neu, komplett und keinen Schaden aufweist
3.7
Sonderbestellungen sind von der Rückgabe sowie vom Umtausch ausgeschlossen da die speziell für das Fahrzeug vom Hersteller angefertigt und an
uns geliefert wird! Mängelgewärleistungen für Fehler des Produktes bleiben unangetastet.
4.0 Preise
4.1
Die Preise sind bei Abgabe an den Endverbraucher Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, bei Abgabe an gewerbliche
Kunden oder Öffentlichen Institutionen verstehen sich unsere Preise stets zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
4.2
Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich, wenn es nicht anders auf unserem Angebot vermerkt ist. Zusätzliche Leistungen, die
nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigt uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.
5.0 Versand und Gefahrenübergang, Versicherung
5.1
Wir versenden bei uns bestellte Ware grundsätzlich gegen Bar-Nachnahme, wobei wir uns die Art der Versendung vorbehalten.
5.2
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des/der bestellten
Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Warensendung an das Transport-Unternehmen übergeben haben.
5.3
Eine Versicherung für den Fall, daß bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.
6.0 Eigentumsvorbehalt
6.1
Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das
Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden geliefert Ware vor. (Vorbehaltsware)
6.2
Solange der Kunde nicht im Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder
weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit im Vorwege sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese
Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung, hat der
Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) vorzulegen.
6.3-6.4
Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der
Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.
Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B.. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werden den
Intervention durch uns, hat der Kunde zu erstatten.
7.0 Zahlungsbedingungen
7.1
Grundsätzlich: Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
7.2
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.3
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an in banküblicher Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7.4
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn, Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
8.0 Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge
8.1
Wir stehen dafür ein, daß von uns gelieferte Artikel frei von Fabrikations- und/oder Materialfehlern sind.
8.2
Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsmäßige Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu
untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine
Gewähr, es sei denn, diese sind bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
8.3
Unsere Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 12 Monate ab Gefahrenübergang. Für Halbleiter und ähnliche elektronische Bauteile ist die
Gewährleistung ausgeschlossen.
8.4
Es ist nach dem heutigem Stand der Technik nicht sichergestellt, daß Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese
Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander Inkompatibilitäten Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf,
stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflichten frei.
8.5
Im Falle einer Mitteilung des Käufers , daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir verlangen, daß der Käufer das
schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen
werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter der Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten nach unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
8.6
Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und
Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen
Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungshilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust auf entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei
Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge oder der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
8.7
Wir sind zu einer Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt
hat.
8.8
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem mittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8.9
Bei Serviceleistungen haftet die Fa. KD-TUNING für eventuelle Schäden nur dann, wenn diese durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten von der
Fa. KD-TUNING vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Mangelfolgeschäden, Verlust an Daten, Kosten oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
9.0 Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Software
Im Falle der Lieferung von Software (Standardsoftware) dritter Unternehmen (Softwarehersteller) gelten unsere
Geschäftsbedingungen für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der Software ausgehändigten Herstellerbedingungen
Für die von uns selbst hergestellte und vertriebene Software gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
nur, wenn nicht unsere besonderen Bedingungen für die Lieferung von Software vereinbart worden ist.
10 Verwendung unserer Ware im öffentlichem Straßenverkehr
10.1
Bei der Verwendung unserer Waren in Fahrzeugen die im öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, daß alle Änderungen und Umrüstungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
10.2
Der Kunde hat kein Rückgaberecht auf Artikel für
Motorsport-Teile wenn vom Sachverständigem kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erteilt wird. Mängelgewärleistungen für Fehler des Produktes bleiben unangetastet
10.3
Eine nicht eintragen in die Faghrzeugpapier nach §21 oder §19 ist kein Rückgabegrund.
11. Gerichtsstand
11.1
Als Gerichtstand gilt Worms als vereinbart, auch wenn der Kunde etwas anderes bestimmt hat.
12. Gültigkeit
12.1
Für den Fall das einzelne Bestimmungen ungültig sind, ist die Gültigkeit der anderen Bedingungen der Firma KD-TUNING nicht beeinträchtigt.
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